Allgemein Veröffentlicht am 7. November 2013 Schreibe einen Kommentar Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen von Daniel Wenk Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn. Teilen mit:E-MailDrucken